70) und sie sich insgesamt freundlich, flexibel, reflektiert, engagiert und offen für die Kommunikation mit den involvierten Stellen zeige (act. 68), lassen auf keine negative Beeinflussung der Betroffenen durch die Mutter schliessen. Gemäss den Berichten der Besuchsbegleitungsorganisation scheint vielmehr die angstbelastete Beziehung der Betroffenen zum Beschwerdeführer Grund für die Verweigerung der Besuche zu sein. So besteht beim Betroffenen 2 eine deutliche Abneigung und Angst gegenüber dem Beschwerdeführer. Gemäss dem Besuchsbegleiter schätze er die Besuche beim Beschwerdeführer nicht und müsse dazu öfters motiviert werden (act. 67, 69 und 70).