23 f., 27 und 67 ff.). Dass diese Verweigerungshaltung von einer negativen Beeinflussung durch die Mutter herrührt, ist jedoch eine blosse Unterstellung des Beschwerdeführers. Die Ausführungen der Besuchsbegleitungsorganisation, wonach die Mutter häufig kooperativ wirke und versuche, die Besuche passend umzusetzen (act. 70) und sie sich insgesamt freundlich, flexibel, reflektiert, engagiert und offen für die Kommunikation mit den involvierten Stellen zeige (act. 68), lassen auf keine negative Beeinflussung der Betroffenen durch die Mutter schliessen.