3.2. 3.2.1. Zu prüfen bleibt daher einzig, ob die Obhut über die Betroffenen bei der Mutter weiterhin mit dem Kindeswohl vereinbar ist. -9- 3.2.2. 3.2.2.1. Diesbezüglich bringt der Beschwerdeführer in verschiedener Hinsicht vor, das Kindeswohl der Betroffenen sei bei einem Verbleib bei der Mutter erheblich gefährdet.