Mutter offensichtlich erheblich beeinflusst würden, was sich an den Aussagen des Betroffenen 2 im Strafverfahren am Bezirksgericht Zurzach und der Verwicklung der Betroffenen in politische Aktivitäten zeige. Schliesslich wolle die Mutter sogar die aktuell gelebte begleitete Besuchsregelung einschränken. Den Betroffenen drohe eine psychische Schädigung, wenn das aktuelle Setting weiter fortdauere. Die Beeinflussung der Betroffenen habe dazu geführt, dass die Betroffenen emotional verunsichert und vom Beschwerdeführer entfremdet worden seien.