Im Übrigen sei der Beschwerdeführer weder in der Lage, die Bedürfnisse seiner Kinder zu erkennen, noch könne er angemessen darauf eingehen. Während sich die Betroffenen einen konfliktfreien Umgang zwischen Beschwerdeführer, Mutter und den involvierten Behörden wünschten, schüre der Beschwerdeführer andauernd weitere Konflikte. Schliesslich müsse auch der eindeutige Wunsch der Kinder, bei der Mutter wohnen zu wollen, berücksichtigt werden.