Am 13. November 2023 wurden die Eltern persönlich angehört (act. 88 ff.). Anlässlich dieser Anhörung reichte die Mutter das Befragungsprotokoll des Betroffenen 2 durch die Kantonspolizei Aargau vom 7. April 2023 ein (act. 101 ff.). Der Vater beantragte an der vorinstanzlichen Anhörung die Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge und Obhut über die Betroffenen (act. 91 und 99), weshalb im Nachgang zur Anhörung zwei weitere Kindesschutzverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und der Obhut eröffnet wurden (act. KEKV.2023.32/33). Mit Eingabe vom 24. November 2023 reichte der Vater diverse Schreiben ein, in -3-