2. 2.1. Mit Eingabe vom 14. Februar 2024 stellte die Beschwerdeführerin beim Familiengericht Aarau den Antrag der unentgeltlichen Rechtspflege für das Verfahren KEMN.2024.75 und Patricia Périllard sei zu ihrer unentgeltlichen Rechtsvertreterin zu ernennen. 2.2. Mit Verfügung vom 21. Februar 2024 bewilligte das Präsidium des Familiengerichts Aarau das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege für allfällige Gerichtskosten und wies gleichzeitig ihr Gesuch um Einsetzung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung ab (vgl. act. 36 ff.).