1. 1.1. Von Amtes wegen wird das Verfahren an das Familiengericht Baden zur Prüfung von weiteren behördlichen Unterstützungsmassnahmen und zur Durchführung einer persönlichen Anhörung der Betroffenen im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen. 1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. - 12 - 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden den Beschwerdeführenden unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen ausgerichtet.