von sich aus an die Beiständin wenden würden. Im Gegensatz zu einer Beistandsperson würde eine sozialpädagogische Familienbegleitung regelmässig Einblick in das Familiensystem erhalten. 5.2. Des Weiteren wurden die Betroffenen im vorinstanzlichen Verfahren lediglich von den Sozialarbeiterinnen der Abklärungsstelle G._____, nicht aber von der Vorinstanz persönlich angehört. - 11 -