Durch die häusliche Gewalt und die Alkoholproblematik der Beschwerdeführerin sind die Betroffenen mit einer permanenten Unberechenbarkeit des Verhaltens ihrer elterlichen Bezugspersonen konfrontiert. Die Überforderung der Beschwerdeführenden im Umgang und bei der Erziehung der Betroffenen, das Miterleben der elterlichen Konflikte sowie auch die mutmassliche physische Gewalt gegenüber den Betroffenen beeinflusst ihre kindliche Entwicklung in negativer Weise, stellt für sie beide eine grosse Belastung dar und ruft bei ihnen Ängste hervor, was sich anlässlich des Gesprächs mit der Abklärungsperson vom 12. Juli 2023 bereits klar gezeigt hat (act. 30).