__ mit den Betroffenen vom 12. Juli 2023 berichteten diese nebst den anhaltenden Elternstreitigkeiten von massiver physischer Gewalt der Beschwerdeführerin ihnen gegenüber und deren übermässigen Alkoholkonsum, welcher ihr aggressives Verhalten verstärken würde. So gehe die physische Gewalt der Beschwerdeführerin über Ohrfeigen bis hin zu Würgen, Schläge mit dem Gürtel oder Kneifen. Einmalig habe sie auch schon ein Küchenmesser nach der Betroffenen 2 geworfen (act. 29 f.).