2. Zur Beiständin wird E._____, […], ernannt und beauftragt: - die Aufgaben im Rahmen von Dispositiv-Ziff. 1 hiervor wahrzunehmen; - nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahmen an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen; - den ersten ordentlichen Bericht für die Periode bis 30. September 2025 bis spätestens am 31. Dezember 2025 dem Familiengericht Baden einzureichen. 3. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.