2.4. 2.4.1. Die Beschwerdeführerinnen sind die Töchter des Betroffenen, weshalb von der Vermutung auszugehen ist, dass es sich um nahestehende Personen im Sinne des Gesetzes handelt. Gemäss den Ausführungen in der Beschwerde bestand bis Juli 2022 ein sehr gutes Verhältnis zwischen dem Betroffenen und seinen Kindern (Beschwerde N. 7). Der Betroffene bringt vor, das Verhältnis sei derzeit sehr belastet; er wolle sich vom Kesseltreiben gegen ihn und damit von seinen Nachkommen abgrenzen (Beschwerdeantwort N. 11). In seiner Befragung am 11. April 2023 sagte er aus, er schätze seine Kinder und mit allen sei es gut gekommen (Protokoll S. 6, act.