Die Haager Konferenz hat die Frage, ob Erwachsene mehrere gewöhnliche Aufenthalte haben können, offen gelassen. Von der Lehre wird diese Frage z.B. bei Erwachsenen gestellt, die saisonweise in verschiedenen Wohnungen wohnen (Sommer in der Schweiz, Winter in Mallorca) oder bei Personen im vorgerückten Alter, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, jedoch engere Kontakte zu ihrem früheren Arbeits- und Aufenthaltsstaat (und allenfalls Heimatstaat) aufrechterhalten und sich nicht mehr vertieft im -6-