___ bleiben werde, wie er den Weg noch schaffe (act. 189). In der Stellungnahme vom 5. Oktober 2023 (N. 3 und 22) erwähnte der Betroffene seinen Entscheid, die ihm noch verbleibenden Lebensjahre vorab in S._____ zu verbringen (act. 255). Er habe mit seiner Ehefrau 25 Jahre praktisch ausschliesslich in S._____ gelebt. Der "Wohnsitz" sei während all diesen Jahren immer in der Schweiz gewesen, die Krankenkasse sei über die Schweiz gelaufen und die Steuern deklariert worden (act. 258). Auch die Beschwerdeführerinnen berichten in der Eingabe vom 7. September -5-