1.2. Der Betroffene sagte an seiner Anhörung vom 11. April 2023, für welche er aus S._____ anreiste und nach welcher er nach S._____ zurückkehrte, aus, er denke, in S._____ besser aufgehoben zu sein als hier. Er habe dort einen grösseren Kollegenkreis, sozusagen eine neue Familie. Er habe nach seiner Pensionierung 23 Jahre lang gut von seiner AHV in S._____ gelebt. Seine Frau habe in den Süden wollen und sie seien geblieben. Für ihn sei klar, dass er den Standort Schweiz behalten, aber so lange in S._____ bleiben werde, wie er den Weg noch schaffe (act. 189).