" 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerinnen unter solidarischer Haftbarkeit (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer)." 4.3. Auf Aufforderung des Instruktionsrichters (Verfügung vom 6. Mai 2024) reichte der Betroffene mit Eingabe vom 13. Mai 2024 einen Grundbuchauszug betreffend das Grundstück GB 332 in Q._____ ein. 4.4. Mit Eingabe datiert am 3. Mai 2024 (recte: 3. Juni 2024) reichte der Betroffene eine Hauptwohnsitzbescheinigung der Gemeinde R._____ ein.