3. Es sei die in der Eingabe an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, 5620 Bremgarten vom 7. September 2023 als vorsorgliche Massnahme beantragte Grundbuchsperre gem. Art. 445 Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 262 lit. c ZPO vorzunehmen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin sowie unter dem Vorbehalt sämtlicher weiterer Rechte zu Gunsten der Beschwerdegegnerin." 4.2. Mit Beschwerdeantwort vom 26. März 2024 beantragte C._____ (nachfolgend: Betroffener):