2. Am 22. Januar 2023 reichte B._____ eine weitere Gefährdungsmeldung ein, welche auch von der vormaligen Abklärungsperson D._____ unterstützt wurde. Nach Einholung einer Stellungnahme von C._____ vom 20. Februar 2023 sowie eines Amtsberichts der Gemeinde Q._____ vom 28. Februar 2023 sowie der persönlichen Anhörung von C._____ durch die zuständige Fachrichterin verzichtete das Familiengericht Bremgarten mit Entscheid vom 18. April 2023 erneut auf die Errichtung einer erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme (KEMN.2023.94, act. 199 f.).