Wenn der Beschwerdeführer zudem selbst angibt, psychologisch bedingte Defizite aufzuweisen und grosse Ängste (wie eine Postphobie) zu haben, hat er diesbezüglich therapeutischen Massnahmen in Anspruch zu nehmen. Eine psychologische oder psychiatrische Begleitung wäre notwendig, um an diesen Ängsten zu arbeiten und seinen Phobien entgegenzuwirken. Ein Beistand würde ihm hierbei nur bedingt und insbesondere nicht längerfristig helfen können.