Aktuell deutet jedoch alles darauf hin, dass er dies bereits aus eigenem Antrieb meistern konnte. Der Beschwerdeführer verweist weiter auf seine Betreibungen und seine Schulden, zeigt aber nicht auf, inwieweit sich seine finanzielle Lage zuletzt bzw. derzeit verschlechtert hätte oder inwiefern er ohne Beistandschaft in weitere finanzielle Schieflage geraten würde. Hinsichtlich seiner aktuellen finanziellen Lage ist denn auch festzuhalten, dass er aufgrund der bestehenden Lohnpfändung über sehr wenig Geld verfügt, welches er selbst zu verwalten hat.