Dienste der Ortschaft Q._____, Hilfsinstitution C._____, Schuldenberatung Aargau) zusammenarbeitet. Er scheint damit seine Probleme mit eigener Kraft angehen zu können. Der Beschwerdeführer führt aus, eine Beistandschaft zu benötigen, um einen geregelten Arbeitsrhythmus aufrechterhalten zu können, die Betreuung seines Sohnes zu gewährleisten und seine aktuelle Wohnung zu behalten (vgl. E. 2.3 hiervor). Aktuell deutet jedoch alles darauf hin, dass er dies bereits aus eigenem Antrieb meistern konnte.