Der Beschwerdeführer selbst führte anlässlich der persönlichen Anhörung vom 23. September 2023 vor dem Familiengericht Aarau aus, dass er seit Frühjahr 2023 mit seinem Sohn zusammenwohne (act. 17). Seit 2016 sei er geschieden und er habe seither noch keine neue Partnerin. Sowohl zu seiner Mutter als auch zu seinen beiden Schwestern habe er ein gutes Verhältnis und alle seien im Notfall für ihn da. Sie würden ihn jedoch nur in Bezug auf die Betreuung seines Sohnes – und nicht in administrativer Hinsicht – unterstützen (act. 18 f.). Er habe schon vor Erreichen der Volljährigkeit Schulden gehabt und habe deswegen Ängste vor solcher Post entwickelt.