Betreuungssituation des Sohnes durch den Beschwerdeführer solle unterstützt werden, weshalb dem Beschwerdeführer mit zusätzlichen Massnahmen geholfen werden solle. Über Panikattacken und Phobien habe der Beschwerdeführer selbst berichtet. Die Beratung auf freiwilliger Basis könne im bisherigen Umfang aus Kapazitätsgründen und in Ermangelung von Vertretungskompetenzen nicht mehr gewährleistet werden. Die subsidiären Massnahmen seien derzeit ausgeschöpft, weshalb die Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft aus ihrer Sicht dringend empfohlen und gewünscht werde.