Gemäss seinen Angaben stünden ihm von seinem monatlichen Einkommen nur noch Fr. 1'950.00 für die Bestreitung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. Der Beschwerdeführer habe zwar angegeben, teilweise angeschlagen und depressiv zu sein, da er nicht wisse, wie er seine finanziellen Probleme in den Griff bekomme. Jedoch gebe es weder eine (medizinische) Diagnose einer Fachperson noch lasse sich der Beschwerdeführer therapieren. Gestützt auf ein blosses Gefühl lasse sich noch keine psychische Erkrankung attestieren. Es liege auch keine geistige Behinderung vor.