2.2. Das Familiengericht Aarau begründet den Verzicht auf eine Massnahme im Wesentlichen damit, dass der Beschwerdeführer temporär 100 % als […] angestellt sei. Er verfüge über ein geregeltes Einkommen. Zwar habe er hohe Schulden und Probleme im Umgang mit finanziellen Mitteln, es habe sich aber auch gezeigt, dass er für seinen Sohn, der unter seiner Obhut stehe, alles gebe und er ihn bestmöglich unterstütze. Dabei lebe er offensichtlich über seinen Verhältnissen. Aufgrund der enormen Schulden bestehe aktuell eine Lohnpfändung. Gemäss seinen Angaben stünden ihm von seinem monatlichen Einkommen nur noch Fr. 1'950.00 für die Bestreitung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung.