Die Beschwerde ist daher teilweise gutzuheissen, als der angefochtene Entscheid vom 8. August 2023 aufzuheben und die Vorinstanz anzuweisen ist, den Sachverhalt rechtsgenüglich abzuklären. Insbesondere ist dazu ein Bericht bei Dr. med. E._____ über die bisherige Behandlung und die Auswirkungen der bei der Beschwerdeführerin diagnostizierten paranoiden Schizophrenie auf sämtliche Lebensbereiche der Beschwerdeführerin einzuholen oder eine diesbezügliche psychiatrische Begutachtung der Beschwerdeführerin in Auftrag zu geben.