" 1. In Gutheissung der Beschwerde sei[en die] Entscheid[e] des Präsidiums des Familiengerichts Brugg vom 12.10.2023 (KEKV.2023.[63/64]) aufzuheben und auf das Gesuch des Beschwerdegegners nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei[en die] Entscheid[e] des Präsidiums des Familiengerichts Brugg vom 12.10.2023 (KEKV.2023.[63/64]) aufzuheben und der Vorinstanz zur Beurteilung im Kollegium zurückzuweisen. 3. Subeventualiter seien die Ziffern 1. - 3.3. [der] Entscheid[e] des Präsidiums des Familiengerichts Brugg vom 12.10.2023 (KEKV.2023.[63/64]) aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: