2.5.3. Das Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach die Betroffene den aktuellen Beistand "hasse" (vgl. Beschwerde, S. 8), findet nur insofern eine Entsprechung in den Akten, als der Beistand im Rechenschaftsbericht vom 26. Mai 2023 (act. 6 in KEBK.2023.380) aufführt, die Abholung der Betroffenen bei der Mutter entgegen dem Willen der Mutter zur Platzierung in S._____ scheine das Vertrauensverhältnis der Betroffenen zum Beistand beeinträchtigt zu haben. Trotzdem konnte der Beistand zum Wohle der Betroffenen mit den involvierten Fachpersonen gut zusammenarbeiten;