Es kann dazu auf den Entscheid der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz vom 4. Januar 2022 (XBE.2021.69), E. 5, verwiesen werden. Glücklicherweise verlief die Platzierung sehr erfolgreich, die Betroffene besuchte wieder die Schule, konnte regelmässige und immer ausgedehntere Kontakte zu den Eltern pflegen und deren Konflikte entspannten sich, nachdem sie nicht mehr zusammenlebten (vgl. act. 7 und 18 ff. in KEMN.2022.582).