___ und nötigenfalls durch Onkel und Tante, Freunde, Grosseltern und andere Verwandte sowie die Stiftung I._____. Die Betroffene habe sich bereits "Anfang September" einen Ausbildungsplatz gesichert. Die Eltern hätten die Betroffene freiwillig im Kinderheim untergebracht und auch danach sich um eine Lösung bemüht. Die Betroffene werde in Krisenzeiten den Beistand nicht kontaktieren, denn sie hasse diesen und Fachrichter F._____. Die KESB arbeite gegen die Eltern und behandle diese wie Feinde und Kriminelle. Zwischen den Eltern und dem Beistand bestehe ein gestörtes Verhältnis und zur Betroffenen bestehe kein Verhältnis, da sie nichts mit dem Beistand zu tun haben wolle.