Während dieser ganzen Zeit habe die Betroffene keinen Kontakt zum Beistand gehabt. Die Informationen der KESB seien veraltet, da sie mit der Betroffenen zuletzt am 31. August 2022 Kontakt gehabt habe. Es gebe keine laufenden Streitigkeiten mehr, die die Betroffene belasteten. Die Scheidung sei abgeschlossen und die Familie führe ein normales Leben an getrennten, aber nahe gelegenen Orten, die Betroffene gehe glücklich zur Schule. Sie habe nebst ihren Eltern Unterstützung durch die Psychotherapie bei den psychiatrischen Diensten H._____ und nötigenfalls durch Onkel und Tante, Freunde, Grosseltern und andere Verwandte sowie die Stiftung I._____