2.4.2. 2.4.2.1. Zur Begründung der Weiterführung der Beistandschaft führte die Vorinstanz hauptsächlich aus, die Betroffene wünsche zwar die Rückkehr zu ihren Eltern, wisse jedoch um die anhaltenden Streitigkeiten, welche sie nach wie vor belasteten. Sie habe zwar die Möglichkeit, die Konflikte bei den psychiatrischen Diensten H._____ anzusprechen, jedoch fehle mit Wegfall des Kinderheims auch eine Stelle, welche ihr konkrete Ratschläge und Empfehlungen erteilen könne. Zudem stehe die Betroffene kurz vor dem Schulabschluss und werde mit der Suche nach einer Lehrstelle beginnen.