c. Ziffern 3.2, 3.3 den angefochtenen Entscheid seien aufzuheben. -4- d. Ziffern 4.1. und 4.2. den angefochtenen Entscheid seien aufzuheben. 2. Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung a. KESB soll für unprofessionelles Verhalten zur Verantwortung gezogen werden. b. Die Verantwortlichen entschuldigen sich bei der Familie. c. Es müssen Massnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass dies in Zukunft erneut geschieht.