4.2. Der Beistand wird unter Aufrechterhaltung der Berichtsperiode aufgefordert, den Bericht für die Periode vom 1. März 2023 bis 28. Februar 2025 dem Familiengericht in doppelter Ausfertigung bis zum 31. Mai 2025 einzureichen. 4.3. Der Beistand wird aufgefordert, die bisherige Ernennungsurkunde dem Familiengericht Aarau zurück zu geben. 5. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 6. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 7. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen."