Insbesondere, da dieser unter dem Einfluss seiner Mutter stehe und einen künftigen Kontakt nicht explizit abgelehnt habe. Die Erinnerungskontakte würden einem faktischen Beziehungsabbruch gleichkommen, womit sie bei längerer Dauer verunmöglichen würden, dass es je wieder zu einer fruchtbaren Vater-Sohn Beziehung komme. Dies habe ebenfalls der Meinung der zuständigen Fachrichterin entsprochen. Die Besuche seien in den Jahren 2020 und 2021 gut verlaufen, zu einer Gefährdung des Kindeswohls sei es nie gekommen.