Die Kommunikation zwischen den Eltern sei von Konflikten und Anschuldigungen geprägt gewesen, worauf in der Folge ein alters- und situationsentsprechendes Besuchsrecht des Beschwerdeführers aufgesetzt worden sei. Nach einem kurzen Zeitraum erfolgreicher Besuche sei es im Frühjahr 2021 zwischen den Eltern wegen einer ausserordentlichen Besuchsanfrage zu einem "Eklat" gekommen, worauf der Beschwerdeführer kundgetan habe, nichts mehr mit dem Betroffenen zu tun haben zu wollen und den Kontakt zu diesem ein weiteres Mal abgebrochen habe. Die ständigen Kontaktabbrüche sowie das "on-off"-Verhalten des Beschwerdeführers würden die langfristige Entwicklung des Betroffenen gefährden. Eben-