5. Der Beistand wird ersucht, die alte Ernennungsurkunde innert 20 Tagen seit Zustellung dieses Entscheids an das Familiengericht Zurzach zu retournieren. […] " 3. 3.1. Gegen den ihm in begründeter Ausfertigung am 2. Oktober 2023 zugestellten Entscheid vom 12. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer am 2. November 2023 Beschwerde bei der Kammer für Kindes und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und stellte folgende Anträge: -5-