d) umgehend Antrag beim Familiengericht Zurzach zu stellen, wenn sich abzeichnet, dass wieder zu einem regelmässigen Besuchsund Ferienrecht übergegangen werden kann. 3. Als Beistand wird Herr D._____, Berufsbeistand, […], beibehalten und in seinem Amt bestätigt. 4. Der Beistand wird aufgefordert, nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahme an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen (Art. 314 Abs. 1 i.V.m. Art. 414 ZGB).