1) Mit organisatorischer Unterstützung des Beistands werden mindestens vierteljährliche "Erinnerungskontakte" installiert, welche dem Kindsvater und dem Betroffenen eine gegenseitige Kontaktaufnahme in geeigneter Form (namentlich Brief, Zeichnung, Telefon, Besuch, begleiteter Besuch etc.) ermöglichen. -4-