2.3. Nach einer persönlichen Anhörung des Betroffenen am 1. Februar 2023 (act. 26 f.) sowie der Eltern am 22. März 2023 (act. 28 ff.) und erneuter Gewährung des rechtlichen Gehörs erkannte das Familiengericht Zurzach mit Entscheid vom 12. Juni 2023 unter anderem Folgendes: " 1. Das mit Entscheid des Familiengerichts Zurzach vom 23. November 2020 (KEKV.2020.27) festgelegte Besuchs- und Ferienrecht wird mit vorliegendem Entscheid wie folgt abgeändert: