Anfechtungs- Entscheid des Familiengerichts Zurzach vom 12. Juni 2023 gegenstand Betreff Aufhebung einer Massnahme / Regelung des persönlichen Verkehrs -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. C._____ (nachfolgend: Betroffener), geboren am tt.mm. 2015, ist der Sohn der unverheirateten und getrenntlebenden Eltern E._____ (nachfolgend: Mutter) und A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer). Die Eltern üben das Sorgerecht gemeinsam aus, der Betroffene untersteht der Obhut der Mutter.