vom 20. Mai 2022 fest, dass beim Vater zu keinem Zeitpunkt ein Mangel an Empathie festgestellt werden konnte (act. 2). Diese Ausführungen der Therapeutin des Vaters sind insofern zu relativieren, als es der Erfahrungstatsache entspricht, dass behandelnde Ärzte aufgrund ihrer auftragsrechtlichen Vertrauensstellung eher zu Gunsten ihrer Patienten aussagen (vgl. BGE 125 V 351 E. 3b/cc). - 17 -