Aus der Kurzbegründung zu diesem Entscheid geht jedoch nicht genau hervor, weshalb das Familiengericht beim Vater auf einen Mangel an Empathie und einen nicht altersgerechten Kontakt mit der Betroffenen schloss. Mutmasslich erkannte das Familiengericht Baden aufgrund der Berichterstattung der Beiständin (KEMN.2021.257, Eingabe der Beiständin vom 25. Februar 2021), der persönlichen Anhörung des Vaters (KEMN.2021.257, Protokoll vom 1. Juli 2021, S. 3 ff.) sowie des mit den Akten der KESB S._____ beigezogenen Gutachtens, welches dem Vater einen Mangel an Empathie bezüglich seiner (anderen) Kinder bescheinigt (vgl. act. 96), auf diese Defizite.