4.4. 4.4.1. Wie bereits ausgeführt (E. 2.4.3 hiervor) lag im Zeitpunkt des Entscheids des Familiengerichts Baden vom 27. Oktober 2021 eine Gefährdung des Kindeswohls vor, worauf neben dem vollständigen Entzug des Besuchsrechts ebenfalls die Weisung, eine entsprechende Therapie aufzusuchen, verfügt wurde. Letzteres sollte dazu dienen, dem Vater in mittelbarer Zeit wieder ein Besuchsrecht einzuräumen. Aus der Kurzbegründung zu diesem Entscheid geht jedoch nicht genau hervor, weshalb das Familiengericht beim Vater auf einen Mangel an Empathie und einen nicht altersgerechten Kontakt mit der Betroffenen schloss.