Die Vorinstanz würde diese ärztliche Beurteilung kritiklos ohne Nachfrage übernehmen. Dabei sei die Schlussfolgerung, dass der Vater nun geheilt sei, unglaubwürdig und "gegen den Lauf der Dinge, wie es psychisch belasteten Menschen normalerweise gehe" (Beschwerde, S. 8 f.). - 16 -