2.4. 2.4.1. Zunächst ist festzuhalten, dass dem Vater das Besuchsrecht mit Entscheid vom 27. Oktober 2021 (KEMN.2021.257) des Familiengerichts Baden insbesondere aus dem Grund entzogen wurde, dass er die Betroffene im Rahmen begleiteter Treffen jeweils überforderte, wobei er nicht in der Lage war, die Situation aus der Sicht der Tochter zu betrachten (vgl. die Kurzbegründung zum vorgenannten Entscheid in KEMN.2021.257). Folglich entzog das Familiengericht Baden dem Vater das Kontaktrecht und wies ihn an, eine entsprechende Therapie betreffend Empathiefähigkeit und altersgerechtem Kontakt mit seiner Tochter zu besuchen. Mit der Eingabe des Arztberichtes von med. prakt.