Diese Überzeugung würde einer handlungsrelevanten wahnhaften Störung entsprechen, welche dringend therapiebedürftig sei. In diesem Zusammenhang würde eine statistisch geringe, jedoch nicht vernachlässigbare Gefahr einer Schädigung des Lebens sowohl der Kinder als auch der Kindsmutter bestehen. Aufgrund dieser Vorgeschichte möge die Betroffene ihren Vater nicht und habe bei -8-