Vielmehr sei erst mit Eingabe vom 20. Mai 2022 aus "heiterem Himmel" ein Arztbericht eingereicht worden. Zudem müsse die Situation immer vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass beim Vater gemäss Gutachten von Dr. med. J._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Forensische Psychiatrie SGFP, Facharzt für Neurologie, vom 3. März 2016 (act. 65 ff.; nachfolgend: Gutachten) eine wahnhafte Störung festgestellt worden sei. Demnach halte der Vater unverrückbar daran fest, dass seine Kinder schweren Misshandlungen durch die Behörden und die Kindesmutter ausgesetzt seien und die Kindsmutter aus persönlichen Rachemotiven die Kinder manipulieren und von ihm entfremden wolle.