Dennoch werde an einem begleiteten Besuchsrecht des Vaters festgehalten. Dies ergebe sich zunächst aus dem Umstand, dass der Vater bemüht erscheine, an seinen Problemen zu arbeiten und seinen im Zeitpunkt des Entscheids vom 27. Oktober 2021 vorgelegenen Defiziten zu begegnen. Dies widerspiegle sich im Arztbericht vom 20. Mai 2022, welcher einen intensiven Therapieprozess attestiere und aus fachärztlicher Sicht eine Beziehung zwischen Vater und Tochter empfehle. Zudem würde auch die Beiständin dafür einstehen, dass an dieser Beziehung gearbeitet und nach anfänglich begleiteten Besuchen ein schrittweiser Ausbau der -7-